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Erkrath spart - Natur- und Landschaftspflege - |
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Bei Anträgen auf Fällung von Bäumen, welche der Baumschutzsatzung unterliegen, bezahlt die Verwaltung grundsätzlich einen Gutachter mit dem Ziel, die Ausnahmetatbestände der Baumschutzsatzung festzustellen. Dies obwohl ausreichend Sachkunde in der Verwaltung selber vorhandne ist. Begründet wird dies mit der „größtmöglichen Neutralität“ der Verwaltung bei Baumfällungen. Die Frage ist, ob man Geld sparen kann, indem man einen Gutachter nur dann einschaltet, wenn die Sachkunde der Verwaltung selber nicht ausreichend ist, um ggf in einem gerichtlichen Prozess zu obsiegen.
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