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Zu diesem Themenfeld haben uns Bürgerinnen und Bürger bisher folgende Vorschläge unterbreitet:
 

 


Anfrage eines Bürgers (namentlich der BmU bekannt):


Muss eigentlich das Neanderbad die ganze Nacht (Parkplätze, usw) beleuchtet werden?
 


Die Sachstandsermittlung der BmU zu dieser Bürgeranfrage erbrachte folgendes Ergebnis:

Die Leuchtstärke auf dem Parkplatz am Neanderbad wird in der Zeit von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr auf die Hälfte reduziert.
Der Platz wird nicht vollständig in Dunkelheit getaucht, um die Anlage vor Vandalismus zu schützen.
Bei dem Parkplatz handelt es sich im rechtlichen Sinne um eine "private Fläche" der Stadtwerke, die nicht der öffentlichen Verkehrssicherungspflicht unterliegt. Insofern haben die Kosten hier nur indirekten Einfluss auf den Haushalt der Stadt Erkrath (die Stadtwerke sind eine 100% Tochter der Stadt) über das Betriebsergebnis der Stadtwerke. Diese Maßnahme unterliegt zuständiger Weise der Abwägung durch den Geschäftsführer der Stadtwerke.