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Anfrage eines Bürgers (namentlich der
BmU bekannt):
Muss eigentlich das Neanderbad die ganze Nacht (Parkplätze, usw) beleuchtet
werden?
Die
Sachstandsermittlung der BmU zu dieser Bürgeranfrage erbrachte
folgendes Ergebnis:
Die Leuchtstärke auf dem Parkplatz am Neanderbad wird in der Zeit von
23:00 Uhr bis 6:00 Uhr auf die Hälfte reduziert.
Der Platz wird nicht vollständig in Dunkelheit getaucht, um die Anlage
vor Vandalismus zu schützen.
Bei dem Parkplatz handelt es sich im rechtlichen Sinne um eine "private
Fläche" der Stadtwerke, die nicht der öffentlichen
Verkehrssicherungspflicht unterliegt. Insofern haben die Kosten hier nur
indirekten Einfluss auf den Haushalt der Stadt Erkrath (die Stadtwerke
sind eine 100% Tochter der Stadt) über das Betriebsergebnis der
Stadtwerke. Diese Maßnahme unterliegt zuständiger Weise der Abwägung
durch den Geschäftsführer der Stadtwerke.
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