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Zu diesem Themenfeld haben uns Bürgerinnen und Bürger bisher folgende Vorschläge unterbreitet:
 

 


Wolfgang Zöllner schlägt vor,

dass der Bürgermeister der Stadt Erkrath auf den E-Petitionen-Server des Deutschen Bundestages eine Petition folgendne Inhalts stellt:

 

Der Bundestag möge beschließen: In Grundgesetz Art 106 wird hinter Ziffer 7 eine Schuldenbremse für Gemeinden eingebaut: Wenn der Saldo aus Transferausgaben zu Transfereinnahmen 25% der jährlichen ordentlichen Aufwendungen einer Kommune übersteigt, muss das Bundesland die darüber hinaus gehenden Transferausgaben übernehmen.

 

Begründung:

Immer mehr Gemeinden sind überschuldet und verlieren durch Nothaushalte ihre demokratische Gestaltungsmacht. Wichtige kommunale Grundbedürfnisse können trotz ausreichender kommunaler Steuereinnahmen nicht mehr gedeckt werden. Beispiele hierfür sind Instandsetzung der Straßen, Förderung der örtlichen Kultur und Vereine,  Pflege der Grünflächen, Sanierung von Schulgebäuden usw. Die Kommunen sind der Ort, wo der Bürger das Funktionieren oder Nichtfunktionieren unserer Demokratie hautnah erlebt. Hier entscheidet sich, ob die Politikverdrossenheit weiter zunimmt.

 

Bund und Länder haben sich Schuldenbremsen in ihre Verfassungen geschrieben. Damit wird es für die Kommunen noch schwerer, von Bund und Land Aufwendungen ersetzt zu bekommen, die durch Bundes- und Landesgesetze den Gemeinden auferlegt wurden. Beispiele hierfür sind: Kreisumlage, Recht auf einen Kita-Platz, Transfers an den Fond Deutsche Einheit, Kosten der Unterbringung für Hartz IV Empfänger, Kosten für Asylbewerber usw. Bund und Länder beteiligen sich nur unzureichend mit Transferzahlungen an die Kommunen daran, dass die per Gesetz versprochenen Leistungen auch finanziert werden können.  Daher benötigen die Gemeinden ebenfalls eine Schuldenbremse, die im Grundgesetz verankert ist. Dies könnte etwa so geschehen:

 

GG Art 106  wird wie folgt ergänzt: 

(7a) Übersteigt der Saldo aus Transferausgaben zu Transfereinnahmen 25% der jährlichen ordentlichen Aufwendungen einer Kommune, muss das zuständige Bundesland die über diese 25% hinausgehenden Transferausgaben übernehmen. Hat eine Kommune diesen Ausgleich in Anspruch genommen, dann muss sie in den Jahren, wo der Saldo unter 25% liegt, die Differenz an das Bundesland zurückerstatten. Diese Rückzahlungspflicht endet, sobald alle vom Land einmal übernommenen Transferzahlungen wieder ausgeglichen sind. Näheres regelt ein Bundesgesetz. 
 


Stellungnahme eines Bürgers (Name der BmU bekannt)

Pro Erkrathwährung:


Warum führen wir in Erkrath keine lokale Zweitwährung ein, mit der Dienstleistungen bezahlbar würden, weil jeder sich aussuchen kann, ob er in Form seiner eigenen Dienstleistung bezahlt oder mit dem offiziellen Primärgeld? Dem totalen Zusammenbruch unseres Wirtschafts- und Finanzsystems durch die nächste Spekulationsblase (z.B. Griechenland + Spanien) und dem damit einhergehenden Abfluß von Kapital aus unserer Region hin zu den Spekulanten entgehen wir sowieso nur, wenn wir rechtzeitig für eine werthaltige lokale Währung sorgen, mit der die lokalen Handwerker, kleinen Handelsbetriebe und Landwirte über Wasser gehalten werden können. Ich schlage vor, als lokale Parallelwährung den Erkrather Neandertaler (abgekürzt ENT) einzuführen und ihn mit einer Stromdeckung inflationssicher zu machen. Die Stromdeckung besteht darin, dass sich die Stadtwerke Erkrath verpflichten, jedem der ihr einen gültigen ENT präsentiert, auf Verlangen ein wertgleiches Äquivalent in Kilowattstunden Strom zu liefern, und zwar  Strom, der in Erkrath erzeugt wurde, also z.B. Solarstrom,  Blockheizkraftwerksstrom usw. Als Werteinheit schlage ich vor: 1 ENT = 5 kwh Damit die Zweitwährung eine hohe Umlaufgeschwindigkeit entwickelt, muss sie mit einem negativen Zins ausgestattet werden, z.B. jedes Vierteljahr verliert sie 2% an Wert.  Von den 2% werden die Zweitwährungsverwaltungskosten der Stadtwerke bezahlt sowie öffentliche Aufgaben, für die sonst kein Geld da ist. Denkt im Stadtrat jemand daran, so etwas vorzubereiten, ehe die neue Finanzkrise über uns hinwegschwappt? Die Einführung einer lokalen Währung dauert ca. 1 Jahr, bis die Akzeptanz in Handel und Bevölkerung da ist. Näheres können Sie in dem Buch von Bernard A. Lietaer &quot;Das Geld der Zukunftquot; nachlesen. In der Schweiz, Japan und am Chiemsee wird das schon gelebt. So viel ich weiß, hat sich auch unsere Erkrather Landtagskandidatin Bettina Berens mit dem Thema Lokales Geld befaßt.</div>
 


Leitfaden des Innenministeriums NRW „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“ vom 06.03.2009 hier runterladen